ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma

Elfenfit e.u.

Buchenweg 171

4923 Lohnsburg, Austria

E-Mail: office@elfenfit.com

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 10.11.2008)

 

Alle unsere Verkäufe und Lieferungen führen wir ausschließlich auf Grund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen durch.

 

Allgemeines

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die die Firma Elfenfit e.u. an ihre Auftraggeber (kurz AG) erbringen. Diesen Geschäftsbedingungen gehen lediglich in schriftlichen Verträgen bzw Auftragsbestätigungen von Elfenfit e.u. ausdrücklich festgehaltene abweichende Vereinbarungen vor. Sie gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte von Elfenfit e.u. und dem AG, ohne dass es hierzu eines erneuten Hinweises auf diese Bedingungen bedarf. Entgegengesetzte Geschäftsbedingungen des AG gelten nicht als vereinbart.

 

Angebote, Verträge und Liefertermine

 

Angebote von Elfenfit e.u. sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahme eines Auftrages erfolgt durch Vertragsunterzeichnung, Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder im Falle einer nur mündlichen Absprache durch die Leistungserbringung durch Elfenfit e.u.. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss durch Elfenfit e.u. definierten Leistungsbeschreibungen (in der Auftragsbestätigung etc). Zusätzliche Vereinbarungen in mündlicher oder elektronischer Form bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch Elfenfit e.u..

Soweit schriftlich nichts Anderes vereinbart ist, gelten jeweils die am Bestelltag geltenden Listenpreise von Elfenfit e.u. als vereinbart. Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise.

Zugesagte Liefertermine sind Richttermine ab Werk und abhängig von der zeitgerechten Lieferung benötigter Unterlagen und Vormaterialien, Lizenznachweise gemäß III.) durch den AG, sowie dem Einlangen mit dem AG vereinbarter Vorauszahlungen oder Sicherstellungen. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Verzug erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist gegeben. Ersatzansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen bzw. auf den Rechnungswert der nicht oder nicht rechtzeitig gelieferten Waren beschränkt.

Lieferungen erfolgen grundsätzlich „ab Werk“ gegen Rechnung. Die Kosten für Verpackungen und Transport trägt der AG. Die Gefahr geht mit Absendung auf den AG über. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des AG. Teillieferungen sind zulässig.

Elfenfit e.u. behält sich das Recht vor, dritte Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen, Vertragspartner des AG ist aber stetsElfenfit e.u..

 

Lizenzen, Rechte, Patente

 

Der AG garantiert, dass er an den zur Bearbeitung übergebenen Materialien bzw. für die beauftragte Leistung alle erforderlichen Urheber-, Marken-, Musterschutz-, Patent- bzw. sonstigen Nutzungs- und gewerblichen Schutzrechte besitzt bzw. die erforderliche Genehmigung Dritter eingeholt hat, und er hat dies auf Anforderung in geeigneter Form nachweisen. Elfenfit e.u. trifft bezüglich dieser Rechte keine wie immer geartete Prüfpflicht. Der AG verpflichtet sich, Elfenfit e.u. für jeglichen Schaden, der aus etwaigen Verletzungen derartiger Rechte Dritter durch die Leistungserbringung entsteht, in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten, inklusive des Aufwandes der (allfällig versuchten) Abwehr derartiger Ansprüche.

Vom AG beigebrachte Materialien werden auf Gefahr und Risiko des AG bei Elfenfit e.u.gelagert. Für die Erstellung empfehlenswerter Sicherheitskopien ist der AG selbst verantwortlich. Jede Haftung aus dem Verlust von Vormaterialien ist ausgeschlossen.

 

Abrechnung und Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Lieferbedingungen

 

Die Rechnungen von Elfenfit e.u. sind mittels Vorauskassa und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungsbeträge gelten als vom AG anerkannt, wenn er einer Rechnung nicht binnen zwei Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich widerspricht. Zahlungen des AG werden zunächst auf die ältesten Forderungen, dabei zuerst auf Zinsen und dann auf Kapital, angerechnet. Sind bereits Kosten im Zuge von Eintreibungen entstanden, werden Zahlungen primär auf diese Kosten, sodann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet. Der säumige AG ist verpflichtet, alle Kosten aussergerichtlicher Betreibungsmassnahmen, insbesondere auch durch einen Rechtsanwalt, zu bezahlen. Die Verletzung der Zahlungsbedingungen berechtigt Elfenfit e.u., die vereinbarten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenen Forderungen zurückzuhalten, ohne mit der Vertragserfüllung in Verzug zu geraten. Allfällig vereinbarte, von Abs. 1 abweichende Zahlungsbedingungen werden gegenstandslos.

Die vonElfenfit e.u. gelieferten Produkte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts bzw. konnexer offener Nebenforderungen wie Verzugszinsen oder Eintreibungskosten in das Eigentum des AG über. Die aus einem etwaigen Weiterverkauf entstehende Forderung tritt der AG zur Sicherung der Forderung der Elfenfit e.u. gegen den AG an Elfenfit e.u. ab. Elfenfit e.u. nimmt diese Abtretung an. Der AG hat MAPE von jedem derartigen Wiederverkauf durch gleichzeitige Übersendung einer Fakturenkopie zu verständigen und diese Sicherungsabtretung in seinen Büchern ersichtlich zu machen. Auf Verlagen von Elfenfit e.u. ist der AG zur Verständigung des Drittschuldners verpflichtet. Auch Geltendmachung des Eigentums wegen Nichterfüllung durch den AG ist Elfenfit e.u. weiterhin berechtigt, offene Forderungen aus dem betreffenden Vertrag geltend zu machen bzw. bereits erfolgte Zahlungen einzubehalten, und zwar beides als pauschalen Ersatz für den Elfenfit e.u. entstandenen Schaden, der von Elfenfit e.u. nicht im Einzelfall nachgewiesen werden muss (§ 1336 ABGB).

Eine Aufrechnung mit Forderungen gegenüber Elfenfit e.u. gegen Forderungen von Elfenfit e.u. durch den AG ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den AG.

Innerhalb Österreich berechnen wir ein Frachtkostenpauschale von brutto 4,00 EUR.

Gebühren für sonstige Länder:

Schweiz: Versandkosten € 20,00

Italien, Luxemburg, Grossbritannien: Versandkosten € 16,00, andere Länder: Versandkosten € 18,00

Nachnahmesendungen werden mit einer zusätzlichen Inkasso-Gebühr von brutto 4,50 EUR verrechnet (nur in Österreich möglich).

 

Gewährleistung und Haftung

 

Elfenfit e.u. garantiert bei gelieferten Produkten und Leistungen nur genau für die schriftlich in Verträgen oder eigenen Auftragsbestätigungen festgehaltenen Eigenschaften. Elfenfit e.u. garantiert für keinerlei darüber hinausgehende Eigenschaften, Qualität oder Merkmale oder für die Eignung des Produktes für eine bestimmte Verwendung, selbst wenn dies aufgrund der Ausführung vermutet werden könnte.

Für die Anzeige von Mängeln gilt § 377 HGB. Das Recht auf Gewährleistung muss jedenfalls binnen 6 Monaten ab Übernahme der jeweiligen Leistungen durch den AG geltend gemacht werden. Der AG ist verpflichtet, die mangelhafte Ware innerhalb von 8 Tagen nach ordnungsgemässer Mängelrüge an Elfenfit e.u. zu retournieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, entfällt die Gewährleistungspflicht von Elfenfit e.u.. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises.

Soweit Elfenfit e.u. zur Gewährleistung verpflichtet ist, erfolgt diese nach Wahl von Elfenfit e.u. durch kostenfreie Verbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese Mängelbehebung fehl oder ist sie mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so ist der AG berechtigt, Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel (§ 932 Abs 4 ABGB) handelt, Wandlung zu verlangen.

Die Anwendung der Beweislastumkehrregeln der §§ 924 Satz 2, 1298 ABGB wird zugunsten von Elfenfit e.u. ausgeschlossen.

Elfenfit e.u. haftet lediglich für Schäden, die von Elfenfit e.u. vorsätzlich verursacht worden sind. Der Ersatz von Schäden ist jedenfalls mit dem Auftragswert der mangelhaften Lieferung beschränkt.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht

 

Erfüllungsort ist Ried im Innkreis. Gerichtsstand ist das sachliche zuständige Gericht in Ried im Innkreis. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post verständigen, anerkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die e-mail-Namen und e-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthält.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

Elfenfit.eu

Buchenweg 171

4923 Lohnsburg, Austria

 

Tel: +43 664 3365438

E-Mail: office@elfenfit.com

 

das ausgefüllte Widerrufsformular (hier als PDF-Download) per Email, Post oder Fax senden.

 

Dieses Dokument dient als eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen.

Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

(diese Änderung ist am 13.6.2014 in Kraft getreten)

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Bloße Entnahme aus der Verpackungen, erste Inbetriebnahme zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit udgl bewirken also keine Ersatzpflicht des Verbrauchers. Nur darüber hinausgehende Wertminderung ist zu ersetzen.